Wormuth / Schneider (Hrsg.) Baulexikon onlineErläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen
ÖllagerraumVorschriften für die Heizöllagerung enthalten u. a. das Wasserhaushaltsgesetz, die Verordnungen über Lagerung wassergefährdender Stoffe bzw. Flüssigkeiten, die Muster- Feuerungsverordnung und die Landesbauordnungen. Bei Lagerung von mehr als 5000 l Heizöl sind besondere Heizöllagerräume erforderlich, die ausschließlich zur Lagerung von Heizöl dienen. Die Lagermenge darf 100 000 l je Heizöllagerraum nicht überschreiten.Baulexikon online
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