Wormuth / Schneider (Hrsg.) Baulexikon onlineErläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen
Nachweisemit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Dazu gehören folgende Nachweise: Die statischen Berechnungen, in der Regel nach eingeführten Rechenverfahren (z. B. DIN 1053, DIN 1045) mit anerkannten Lastannahmen (DIN 1055), müssen die Standsicherheit der Anlage als Ganzes und seiner Teile nachweisen. Der Wärmeschutz wird im Regelfall rechnerisch unter Verwendung amtlich anerkannter Rechenwerte nachgewiesen. Schallschutz und Brandschutz werden fallweise durch Verweise auf die in eingeführten Normen genannten Ausführungsbeispiele (z. B. DIN 4109-3, DIN 4102-10), durch Berechnung oder durch Zulassungen oder durch Prüfzeugnisse nachgewiesen.Baulexikon online
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