Wormuth / Schneider (Hrsg.) Baulexikon onlineErläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen
Kellervollständig oder teilweise unter der Geländeoberfläche befindlicher Raum oder Raumgruppe mit Wänden und Decken und meist auch Fußböden. An Kelleraußenwände werden besondere Anforderungen des Feuchteschutzes gestellt. Keller dienen i. d. R. untergeordneten Nutzungen. In Kellern sind nach Bauordnungsrecht i. d. R. keine Aufenthaltsräume zulässig. Etymologische Wortherkunft: lat.: cellarium = (unterirdischer) Vorratsraum. Kellerentwässerung häufig nur mittels Abwasserhebeanlagen möglich.Baulexikon online
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