Wormuth / Schneider (Hrsg.) Baulexikon onlineErläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen
Grenzeeine gedachte oder durch Grenzsteine, Zaun, Mauer, Graben o. Ä. markierte Linie zwischen zwei oder mehreren Landbereichen. Im öffentlichen Baurecht: Grenze des räumlichen Geltungsbereichs eines Bebauungsplans (Bau- GB § 9 (7)), Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (BauGB § 34 (4)), von Sanierungsgebieten (BauGB § 142) usw. sowie Grenze zwischen Grundstücken.Baulexikon online
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