Wormuth / Schneider (Hrsg.) Baulexikon onlineErläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen
Grabenverbauein Graben darf aus Gründen des Arbeitsschutzes maximal bis in eine Tiefe von 1,25 m senkrecht frei ausgeschachtet werden. Bei Überschreitung dieser Tiefe oder nicht standsicherem Boden ist ein Verbau des Grabens notwendig. Zum Einsatz kommen z. B. Grabenverbausysteme, waagerechter und senkrechter Verbau.Baulexikon online
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