Wormuth / Schneider (Hrsg.) Baulexikon onlineErläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen
Ersatzmaßnahme(Naturschutzrecht), für nicht durch Ausgleichsmaßnahmen zu beseitigende Beeinträchtigungen infolge eines Eingriffs müssen an anderer Stelle des vom Eingriff betroffenen Raumes dessen Funktionen und Werte (Naturhaushalt und Landschaftsbild) ähnlich wiederhergestellt werden.Baulexikon online
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