Wormuth / Schneider (Hrsg.) Baulexikon onlineErläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen
Bewilligungim Sinne des Wasserrechts die Gewährung einer Befugnis für eine bestimmte Benutzung eines Gewässers (WHG § 8). Gegen den Inhaber einer Bewilligung können bei Erfüllung der Bewilligungsauflagen keine Ansprüche geltend gemacht werden (WHG § 11).Baulexikon online
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