Wormuth / Schneider (Hrsg.) Baulexikon onlineErläuterung wichtiger Begriffe des Bauwesens mit Abbildungen
Bauweise1. Geschlossen. Bebauung bis an die seitlichen Grundstücksgrenzen ist zwingend vorgeschrieben (BauNVO § 22). 2. Offen. Die Einhaltung von Grenzabständen bzw. eines Bauwichs ist zwingend vorgeschrieben (Ausnahme: siehe Landesbauordnungen) (BauNVO § 22).Baulexikon online
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